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06.10.2025

Schwere Treuepflichtverletzung: Soldat regelmäßig aus Dienst zu entfernen

Ein Soldat äußert gegenüber einem Vorgesetzten, sich dem Treueeid nicht mehr verpflichtet zu fühlen. Er ist zu entlassen, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat.

Ein Hauptfeldwebel hatte im Dezember 2021 einen Befehl zur Wahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 verweigert und wurde wegen Gehorsamsverweigerung strafrechtlich verurteilt. In einem Personalgespräch mit dem Kommandeur seines Bataillons im Oktober 2022 erklärte er sinngemäß, sein Vertrauen in den Staat und die militärische Führung sei derart gestört, dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle und auch einem etwaigen Marschbefehl im Rahmen einer NATO-Verpflichtung nicht Folge leisten würde. Infolgedessen wurde der Hauptfeldwebel vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Disziplinarverfahren ordnete das Truppendienstgericht seine Entfernung aus dem Dienst an.

Das BVerwG hat die Entscheidung des Truppendienstgerichts bestätigt. Die aus Überzeugung erklärte Loslösung vom Treueeid und die glaubhafte Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall seien derart schwerwiegende Verletzungen gegen die Grundpflicht des Soldaten aus § 7 Soldatengesetz, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, dass im Regelfall die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme geboten sei.

Das BVerwG vernahm den Bataillonskommandeur als Zeugen und war sodann überzeugt, dass die erstmals im Berufungsverfahren ausdrücklich bestrittenen Äußerungen tatsächlich gefallen sind. Auch das von den Verteidigern des Soldaten angeführte Verbot der Verwertung von Verhören, die ohne ordnungsgemäße Belehrung durchgeführt worden sind, greife nicht ein. Denn das von dem Hauptfeldwebel erbetene Personalgespräch sei keine disziplinarrechtliche Vernehmung gewesen.

Das BVerwG sah auch keine ausreichenden Gründe, hier von der regelmäßig gebotenen Höchstmaßnahme abzusehen. Insbesondere habe bei dem Gespräch keine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Soldaten vorgelegen. Vielmehr ließen die übrigen in dem 80-minütigen Gespräch getätigten Aussagen des Hauptfeldwebels darauf schließen, dass der Widerruf des Treueeides und die Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall auf einer verfestigten inneren Haltung beruhten. Das Verhalten habe auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Dienstbetrieb gehabt, weil der Hauptfeldwebel nicht mehr in dem Bataillon verbleiben konnte, das für die schnelle Eingreiftruppe des nordatlantischen Bündnisses eingeplant war.

Angesichts der Schwere der Dienstpflichtverletzung kam es für das BVerwG nicht mehr entscheidend darauf an, inwieweit der Hauptfeldwebel durch die Verweigerung der COVID-19-Impfung noch eine weitere Pflichtverletzung begangen hat. Daher klammerte es diesen Anschuldigungspunkt aus.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.10.2025, BVerwG 2 WD 30.24