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01.10.2025

Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität: Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll vereinfacht werden

Das Bundesjustizministerium will das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen grundlegend neu fassen. Es soll vor allem praxistauglicher werden.

Hierzu sollen insbesondere die Unterschiede zwischen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, mit Drittstaaten und mit internationalen Einrichtungen besser berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf des Ministeriums sieht zudem erstmals ausdrückliche Regelungen für die polizeiliche Rechtshilfe vor. Damit soll die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden insbesondere mit Drittstaaten verbessert werden. Dies betrifft Fahndungsmaßnahmen und andere Formen der polizeilichen Zusammenarbeit. Auch wird erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit internationalen Einrichtungen, darunter zum Beispiel Sondertribunale zur Ahndung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, geschaffen. Die Regelungen im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof bleiben bestehen.

Der Gesetzentwurf stärkt die Verfahrensrechte von Betroffenen. Er sieht unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung im Auslieferungsverfahren vor. Betroffene sollen auch zusätzliche Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Etwa sollen Betroffene im Auslieferungsverfahren eine erneute gerichtliche Entscheidung und unter bestimmten Umständen auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können.

Zuletzt sollen mit dem Entwurf auch verschiedene europäische Rechtsakte der letzten Jahre umgesetzt werden. Unter anderem sollen nunmehr ausschließlich die Gerichte abschließend über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden. Damit berücksichtigt der Gesetzentwurf die durch den Europäischen Gerichtshof in den letzten Jahren aufgestellten Anforderungen an die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde.

Der Gesetzentwurf wurde jetzt an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Justizministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 14.11.2025 möglich.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 29.09.2025