26.03.2021
Kurzarbeit: Erleichterter Zugang wird verlängert
Für Unternehmen und Beschäftigte ist die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten behaftet. Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30.06.2021 verlängert. Dies teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.
Nach aktueller Rechtslage gölten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung trete am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies solle noch vor dem 01.04.2021 geschehen.
Kurzarbeit sei das wichtigste Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern, betont Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD). Das zeige eine aktuelle Studie im Auftrag des Ministeriums zur Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen. Der Regierungsentwurf der Zweiten Änderungsverordnung solle für Unternehmen und Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 bauen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 24.03.2021