10.03.2025
Steuersachen: Bundesregierung zu Datenaustausch mit anderen Staaten
Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Antwort (BT-Drs. 20/14937) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/14689) statistische Angaben über den Umfang des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs in Steuersachen veröffentlicht, allerdings ohne die "durch die Fragesteller erbetene Detailtiefe". Die Regierung begründet ihre eingeschränkte Antwort "mit Vertraulichkeitsvorschriften in den dem Austausch zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen".
Gleichwohl sind in der Antwort Gegenstände des Austauschs, teilnehmende Staaten und Rechtsgrundlagen zum Datenaustausch im Rahmen der EU-Amtshilfe-Richtlinie, dem EARL-Verfahren, dem Common Reporting Standard (CRS), dem US Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA), den Tax Rulings (grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide), dem Country-by-Country-Reporting (CbCR), der Steuergestaltung und dem Digital Platform Income (DPI) aufgeführt.
Auch eine Liste mit der Anzahl übermittelter Datensätze im Rahmen des CRS-Verfahrens in verschiedene Länder findet sich in der Antwort. Zum EARL-Verfahren listet die Bundesregierung ebenfalls Daten auf, darüber hinaus auch zum DAC4-Verfahren, dem Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmen. Im Rahmen des FACTA-Abkommens seien in der 20. Wahlperiode 775.894 Datensätze übermittelt worden. 192 Datensätze habe die Bundesrepublik im Tax Ruling übermittelt und 1.475 erhalten.
Bei DAC6, dem Austausch angezeigter grenzüberschreitender Steuergestaltungen, hat Deutschland den Angaben zufolge 19.814 Datensätze seit Ende Oktober 2021 übermittelt und 1.275 erhalten. Nach Staaten geordnet führt die Regierung übermittelte Datensätze im Rahmen von DAC7 auf, dem Austausch steuerlich erheblicher Informationen von Plattformnutzern.
Deutscher Bundestag, PM vom 17.02.2025