10.03.2025
100 Millionen Euro für Bundesfreiwilligendienst
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro für den Bundesfreiwilligendienst genehmigt. Die VE soll im Jahr 2026 fällig werden.
Darüber informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 (20/15041). »Die VE wird benötigt, um in dem im Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) vorgesehenen Verfahren eine entsprechend rechtlich bindende Zusicherung zur Finanzierung für die meist überjährig auszuschreibenden Plätze im Bereich des Bundesfreiwilligendienstes erteilen zu können«, heißt es zur Begründung.
Bundestag, hib-Meldung 106/2025 vom 3.3.2025