07.03.2025
Finanzamt: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO bei unverhältnismäßigem Aufwand
Wie weit reicht die Auskunftspflicht des Finanzamtes nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu entschieden, das Amt könne dem Auskunftsanspruch nicht entgegenhalten, dass die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
Ein Auskunftsbegehren gelte nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungsweise zeitlicher Hinsicht zu beschränken, fügen die Richter hinzu.
Erfüllt sei der Auskunftsanspruch grundsätzlich dann, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2025, IX R 25/22