04.03.2025
Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit
Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zu werten. Das hält der Bundesfinanzhof (BFH) fest.
Weiter führt er zu dem Fall aus, dass ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und durch die Zwangsversteigerung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst wird. Dann sei die auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Absatz 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung. Laut BFH gilt das auch dann, wenn das Grundstück bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwangsvollstreckungsrechtlich beschlagnahmt war.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.11.2024, IX R 6/24