04.03.2025
Freizügigkeitsberechtigung von EU-Doppelstaatern: EuGH soll Reichweite der Freizügigkeitsberechtigung klären
Kann eine doppelte EU-Staatsbürgerschaft einem drittstaatsangehörigen geschiedenen Ehegatten ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vermitteln? Das soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) befunden hat.
Geklagt hatte ein algerischer Staatsangehöriger, der sich seit 2009 in Deutschland aufhält und im Besitz einer Duldung ist. Seine frühere Ehefrau, mit der er zwischen 2017 und 2021 verheiratet war, siedelte 2008 im Alter von zwölf Jahren von Polen nach Deutschland über und besitzt seit ihrer Geburt die polnische und die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Kläger begehrt die Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU und macht in erster Linie geltend, dass er Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten EU-Doppelstaaterin sei. Seine Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben.
Das BVerwG hat das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH über die nachstehende Vorlagefrage ausgesetzt: Ist Artikel 21 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf einen Unionsbürger anwendbar, der seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit zweier Mitgliedstaaten besitzt und sich in den ersten zwölf Jahren seines Lebens in dem einen und sodann in dem anderen der beiden Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit er besitzt, aufgehalten hat, sodass dieser Unionsbürger einem Drittstaatsangehörigen, mit dem er zeitweise verheiratet war und sich gemeinsam in dem zweiten Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufgehalten hat, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vermitteln kann?
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.02.2025, BVerwG 1 C 18.23