04.03.2025
Streit um reservierte Saunaliege eskalierte: Verletzter Hotelgast bekommt Schmerzensgeld
Ein Mann reserviert für sich und seine Frau zwei Liegen im Saunabereich eines Luxushotels. Ein anderer Gast entfernt Handtuch und Bademantel und macht es sich selbst bequem. Als der Besetzer der Liegen das sieht, stellt er den anderen zu Rede. Es kommt zum Streit, schließlich zu einer Rangelei. Einer der Gäste muss dem anderen nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Die Beweisaufnahme habe ergeben, so das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth, dass der Mann, der die Liegen reserviert hatte, dem anderen mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Der Angegriffene musste sich in eine Klinik begeben, weil er einen Nasenbeinbruch davontrug. Er bekommt jetzt ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro sowie die Behandlungskosten in Höhe von rund 4.900 Euro ersetzt. Denn es sei nicht erlaubt, Liegen mittels Handtücher oder Ähnlichem zu besetzen, so das LG.
Andererseits sei es aber auch unzulässig, die Handtücher in einem solchen Fall einfach eigenmächtig zu entfernen, wie es hier geschehen sei. Man müsse vielmehr das Hotelpersonal rufen. Weil der Geschädigte das hier nicht getan habe, müsse er sich ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen. Das hat das LG bei Bemessung des zu abgeurteilten Betrages bereits berücksichtigt.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.10.2024, 10 O 2087/23, rechtskräftig