24.02.2025
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025: Geändertes Muster für den Ausdruck bekannt gemacht
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesfinanzministerium (BMF) ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Es hat jetzt das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht.
Das Ministerium hat seine Bekanntmachung vom 24.09.2024 (BStBl I Seite 1262) gleichzeitig aufgehoben.
Entsprechend dem geänderten Muster sei zusätzlich zu den in Nr. 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nr. 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (BMF vom 05.09.2024, Tz. 16 b, BStBl I S. 1255).
Laut BMF hat der Ausdruck das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung könne vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind laut BMF die Vorgaben in seinem Schreiben vom 05.09.2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten.
Das aktuelle Vordruckmuster kann auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 20.02.2025