Rechtstipp: Der Vermieter muss sich um ausrastende Mieterin kümmern

Hat ein Wohnungseigentümer seine Wohnung an seine Mutter vermietet und verursacht diese regelmäßig erhebliche Ruhestörungen, indem sie im Treppenhaus schreit und trampelt und lautstark an der Tür der Nachbarin - eine gesundheitlich angeschlagene Seniorin - klopft (was darin gipfelte, dass die Mieterin die Seniorin im Treppenhaus attackierte und ihr mit der Faust auf den Rücken schlug), so muss der Eigentümer auf seine Mieterin einwirken. Er ist dazu als »mittelbarer Störer« verpflichtet. Allerdings muss er nicht den Mietervertrag kündigen. Wie er das Ziel erreicht, die Mieterin zu besänftigen, stehe ihm frei - sei es durch Abmahnung, Kündigung oder durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. (AmG Hamburg-St Georg, 980 C 21/24) – vom 17.01.2025

Steuertipp: Cum/Cum-Gestaltungen - Was dahintersteckt

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/2125) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/1799) umfassend zu so genannten Cum/Cum-Steuergestaltungen Stellung genommen. Charakteristisch für Cum/Cum-Gestaltungen ist danach die Übertragung von Aktien von Steuerausländern auf Steuerinländer, um die Möglichkeit der Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei der Dividendenbesteuerung für Steuerinländer zu nutzen. Der dadurch entstehende Steuervorteil werde im Rahmen der Cum/Cum-Gestaltung zwischen dem Steuerausländer und dem Steuerinländer aufgeteilt, der die Kapitalertragsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet habe. Dies habe zur Folge, dass der Anknüpfungspunkt für den Fallaufgriff bei Cum/Cum-Gestaltungen typischerweise das Besteuerungsverfahren des Steuerinländers sei, erläutert die Bundesregierung. (Deutscher Bundestag, PM vom 17.10.2025)