Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Auch bei einer Schätzung muss es genau zugehen
Regelt die Satzung einer Gemeinde, dass ein jährlicher Mietaufwand für eine Zweitwohnung geschätzt werden darf, dessen Eigentümer nicht bei der Ermittlung der tatsächlichen Miete hilft, so ist eine »pauschale« Schätzung (hier von 18.000 € im Jahr) unwirksam. Eine »pauschalierte« Schätzung ist mit den Vorgaben der Abgabenordnung nicht zu vereinbaren, weil danach nur die Schätzung von Tatsachen (also die Besteuerungs- und Schätzungsgrundlagen) zulässig ist. Gebe die Satzungsregelung aber ein (Schätzungs-)Ergebnis - ungeachtet der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls - vor, so widerspricht das dem Wesen einer Schätzung: nämlich fehlende Tatsachen annäherungsweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen. (VwG Sigmaringen, 9 K 627/24) - vom 01.07.2024
Rechtstipp: Vereinsrecht - Ist die 1. Vorsitzende "verhindert", darf der 2. Vorsitzende einladen
Meint eine Frau, die einem Tierschutzverein als 1. Vorsitzende vorsteht, wegen des Ablaufs ihrer (und des Stellevertreters) Amtszeit, nicht (mehr) berechtigt zu sein, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (was nicht stimmte, weil sie noch als Vorstandsmitglied im Vereinsregister eingetragen war), so darf der 2. Vorsitzende eine Versammlung einberufen. Beschlüsse, die dort getroffen werden (hier wurden unter anderem Neuwahlen durchgeführt), sind gültig. Die 1. Vorsitzende hatte nicht entschieden "nicht einzuladen", sondern galt wegen ihres Irrtums über ihre "Nichtberechtigung" als »handlungsunfähig«. In einem solchen Fall durfte hier laut Satzung der Stellvertreter tätig werden. (LG Coburg, 33 S 15/24) - vom 22.11.2024