08.03.2024
Exekutiver Fußabdruck: Gesetzgebung des Bundes wird transparenter und leichter nachvollziehbar
Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen spürbar transparenter und für Bürger leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) beschlossen.
Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung nach Angaben des Bundesinnenministeriums zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen werde der exekutive Fußabdruck eingeführt. Dadurch werde nachvollziehbar, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen hat.
Außerdem werde eine neue Synopsenpflicht geregelt. Damit werde den Abgeordneten des Bundestages, dem Bundesrat, aber auch den beteiligten Ländern und Verbänden bei Änderungsgesetzen künftig eine Synopse als zusätzliches Hilfsmittel an die Hand gegeben. Diese zeige, welche Änderungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eingeführt werden sollen.
Die neuen Regelungen seien von den Bundesministerien ab dem 01.06.2024 anzuwenden.
Bundesinnenministerium, PM vom 06.03.2024