23.02.2024
Wachstumschancengesetz: Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.02.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Diese würden zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro führen.
Das Vermittlungsergebnis enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, wie die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent, die Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für neun Monate, eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung. Außerdem sind unter anderem Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.
Der Vermittlungsausschuss hat außerdem beschlossen, aus dem Wachstumschancengesetz unter anderem die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie und die Mitteilungspflichten innerstaatlicher Steuergestaltungen zu streichen.
Im nächsten Schritt stimmt der Bundestag am 23.02.2024 über das geänderte Gesetz ab. Damit es in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22.03.2024 zustimmen.
Vermittlungsausschuss, PM vom 21.02.2024