19.02.2024
Grundsteuererklärung: Letzte Chance zur Abgabe
Rund 696.200 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts liegen den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile vor. Dies entspricht nach Angaben des Finanzministeriums des Landes einer Eingangsquote von über 99 Prozent.
Allerdings sei bei der Abarbeitung der Erklärungen aufgefallen, dass Eigentümer teilweise mehrere Steuererklärungen zu einem Aktenzeichen beim Finanzamt eingereicht hätten. Die genaue Anzahl ausstehender Erklärungen könne daher erst nach vollständiger Abarbeitung der vorliegenden Erklärungen beziffert werden. Klar sei jedoch, dass auch ein Jahr nach dem Ende der Abgabefrist am 31.01.2023 noch Erklärungen fehlten, so das Ministerium.
Die Finanzämter hätten 2023 mehr als 160.000 Erinnerungsschreiben verschickt, betont Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD). "Ich möchte heute an alle noch säumigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dringend appellieren, jetzt ihre Steuererklärung abzugeben. Es ist höchste Eisenbahn."
Neben der Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen regele die Abgabenordnung, dass die Finanzämter auch Zwangsmaßnahmen, wie Zwangsgeld, oder einen Verspätungszuschlag festsetzen können. Bislang seien jedoch noch keine Sanktionen ausgesprochen worden.
Die Finanzämter arbeiteten daran, den größten Teil der vorliegenden Erklärungen bis Mitte 2024 zu bearbeiten, damit die Kommunen in die Lage versetzt werden, die aufkommensneutralen Hebesätze bestimmen zu können. Landesweit seien bislang in circa 559.600 Fällen Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt worden. Dies entspreche einer Erledigungsquote von etwa 79,9 Prozent.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 14.02.2024