14.02.2024
Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Erhöhung der Hebesätze schon in 2024 zu befürchten
In diesem Jahr wird das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die steuerneutralen Hebesätze veröffentlichen, die der Grundsteuererhebung ab 2025 dienen. Dieser Wert solle den Kommunen einen Hinweis darauf geben, welcher Hebesatz zu einem gleichbleibenden Aufkommen aus der Grundsteuer bei ihnen führt, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Landes.
Bis heute sei jedoch nicht klar, welches Bezugsjahr für den steuerneutralen Hebesatz herangezogen wird, merkt der BdSt Nordrhein-Westfalen an. Deshalb sei zu befürchten, dass viele Kommunen schon in diesem Jahr ihre Hebesätze erhöhen. Das könne noch bis zum 30.06.2024 geschehen. Weiter zeichne sich ab, dass die Neubewertung Wohngrundstücke benachteiligen wird. Sie würden tendenziell höher bewertet, sonstige Grundstücke (Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke) dagegen tendenziell niedriger. Dies werde weitere Diskussionen auslösen.
Mögliche Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, seien eine stärkere Aufspreizung der Messzahlen für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke sowie gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke. In beiden Fällen sei es nötig, dass Grundsteuergesetz zu ändern, so der BdSt .
Vor dem Finanzgericht Köln führe der BdSt ein erstes Musterverfahren für Nordrhein-Westfalen. Es betreffe die Ermittlung des Bodenrichtwertes. Das Aktenzeichen laute 4 K 2189/23.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V., PM vom 05.02.2024