12.02.2024
Ladung nicht richtig gesichert: Lkw-Halterin haftet für Schäden
Man sollte seine Ladung ordentlich sichern – insbesondere, wenn man auf der Autobahn unterwegs ist. Denn wenn sich Ladung verselbstständigt und dadurch Schäden entstehen, haftet man, wie ein Urteil des Lübecker Landgericht (LG) zeigt.
Ein Ehepaar war mit seinem Auto auf der Autobahn unterwegs. Vor ihm fuhr ein mit Stahlschrott beladener Lkw. Als der Lkw über eine Bodenwelle fuhr, sind nach Angaben des Ehemannes plötzlich mehrere kleine Teile aus dem Lkw gefallen und trafen sein Auto. Den Schaden, der dadurch an seinem Auto entstanden ist, möchte der Mann von der Lkw-Halterin und deren Versicherung ersetzt haben. Diese bezweifeln den von dem Ehemann geschilderten Sachverhalt: An dem Tag sei mit dem Lkw nur Stahlschrott transportiert worden. Wenn der sich gelöst hätte, hätte der Schaden am Auto ganz anders ausgesehen.
Das LG hat die Lkw-Halterin und deren Versicherung dennoch zu Schadensersatz verurteilt. Es folgte dabei der Darstellung des klagenden Ehemannes. Dieser habe detailliert geschildert, wo und wann sich Teile gelöst hätten und auf seinem Wagen eingeschlagen seien. Die Ehefrau des Klägers habe bestätigt, dass die Einschläge sehr laut waren. Sie habe sich intuitiv geduckt und dann erst von ihrem Handy hochgesehen und den Lkw bemerkt. Der Fahrer selbst habe zur Aufklärung wenig beitragen können, da er den Unfall gar nicht bemerkt habe.
Einziger Wermutstropfen für den Kläger: Er bekommt die von ihm geltend gemachte Unfallpauschale von 25 Euro nur anteilig erstattet. Die Pauschale werde vor allem für höhere Kosten durch den Zeitaufwand nach dem Unfall sowie für die Telefon- und Internetkosten zugesprochen, so das LG. Dies sei nicht mehr angemessen, da heutzutage fast jeder eine Telefon- und Internetflat habe und daher bei Anrufen nichts extra zahle. Folglich reduzierte das Gericht die Pauschale auf 20 Euro.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 19.12.2023, 10 O 38/23, rechtskräftig