07.02.2024
Grundsteuerreform: Steuerzahlerbund diskutiert mit Düsseldorfer Finanzrichtern
Eine Delegation des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen war zu einem Meinungsaustausch zu Besuch im Finanzgericht (FG) Düsseldorf. Es fand ein Dialog über aktuelle steuerliche Themen statt.
Ein Schwerpunkt des Gesprächs war nach Angaben des FG die Grundsteuerreform. Man habe die verschiedenen Modelle zur Neubewertung und insbesondere das in Nordrhein-Westfalen umgesetzte "Bundesmodell" erörtert. Die Vertreter des BdSt hätten auf die hohe Bedeutung und die möglichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen hingewiesen. Derzeit würden – auch beim FG Düsseldorf – Musterverfahren geführt.
Auch Fragen des Steuervollzugs seien diskutiert worden. Laut FG bestand Einigkeit, dass auch angesichts einer hohen Arbeitsbelastung der Finanzverwaltung ein gleichmäßiger Steuervollzug gewährleistet bleiben muss. Erörtert habe man auch den vielfach bestehenden Reformbedarf in den verschiedensten Steuergesetzen, bis hin zur Abschaffung einzelner Steuerarten und einer Neugestaltung des Einkommensteuertarifs.
Im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts und die Vielzahl der Steuerfälle sei die Bedeutung effektiven Steuerrechtsschutzes durch die Finanzgerichte hervorgehoben worden. In der Praxis bestünden bisweilen Hemmschwellen zur Klageerhebung, bedauert das FG. Um diese im Interesse eines effektiven Steuerrechtsschutzes abzubauen, möchte auch der BdSt durch Informationen über den Gang des finanzgerichtlichen Verfahrens und die Arbeitsweise des FG zur Aufklärung darüber beitragen, dass diese Hemmschwellen in der Regel unberechtigt sind.
Finanzgericht Düsseldorf, PM vom 02.02.2024