05.02.2024
Finanzgericht bestätigt: Festsetzung der Schenkungsteuer ist rechtmäßig
Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hatte die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Das Gericht hat jetzt die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestätigt, wie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mitteilt.
Es habe damit zu einer Steuerbefreiungsvorschrift entschieden, für die es bislang kaum Rechtsprechung gegeben habe. Mecklenburg-Vorpommers Finanzminister Heiko Geue (SPD) erwartet, dass die Entscheidung bei zukünftigen Steuerfestsetzungen helfen wird. Das FG habe mit seinem Urteil für mehr Klarheit gesorgt, welche Zuwendungen als steuerbefreit gelten und welche nicht.
Finanzministerium Mecklenburg, PM vom 31.01.2024