24.01.2024
Fahrer von IS-Mitgliedern: Wegen Unterstützungshandlungen verwarnt
Weil er Mitglieder des Islamischen Staats (IS) zum Flughafen gefahren hat, hat das Kammergericht (KG) einen 25-Jährigen wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, schuldig gesprochen und ihn verwarnt. Außerdem hat das KG dem Angeklagten aufgegeben, einen Betrag von 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Berliner Verein zu zahlen.
Der Angeklagte sei im jugendlichen Alter in die Berliner salafistische Szene hineingerutscht und habe 2016/2017 bei zwei Gelegenheiten insgesamt sechs gleichaltrige Männer zum Berliner Flughafen gefahren. Diese Männer hätten sich in Syrien der Terrororganisation IS anschließen und für diesen kämpfen wollen. Das habe der Angeklagte auch gewusst. Nur die Männer der ersten Fahrt seien auch tatsächlich in Syrien angekommen, die weiteren Männer hingegen in der Türkei inhaftiert und verurteilt worden.
Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren umfassend eingeräumt. Er habe sich schon vor Jahren aus seinem früheren Umfeld gelöst, so das KG. Da er zu den Tatzeiten jugendlich beziehungsweise gerade erst volljährig gewesen sei, habe das Gericht seiner Verurteilung Jugendstrafrecht zugrunde gelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte eine Verwarnung und die Verhängung einer Zahlungsauflage beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Kammergericht, Urteil vom 23.01.2024, 1 St 2/23, nicht rechtskräftig