23.01.2024
KTF-Förderprogramme: Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, können ab sofort wieder Anträge in den Förderprogrammen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestellt werden. Die durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 erforderlich gewordene Antrags- und Bewilligungspause sei aufgehoben worden. Bereits vorliegende Anträge könnten nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.
Laut BMWK betrifft dies im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:
Nationale Klimaschutzinitiative
Beratung Energieeffizienz
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur
Aufbauprogramm Wärmepumpe
Serielle Sanierung
Transformation Wärmenetze
Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff
Dekarbonisierung der Industrie
Mikroelektronik für die Digitalisierung
Klimaneutrales Schiff
Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich war nach Angaben des BMWK von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen. Hier hätten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden können.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, PM vom 22.01.2024