23.01.2024
Künstler Löwentraut: Hat sich wirksam aus Verträgen mit seiner Galerie befreit
Der Künstler Leon Löwentraut hat sich mit einer außerordentlichen Kündigung wirksam aus seinen Verträgen mit einer Düsseldorfer Galerie gelöst. Dies hat das Landgericht (LG) Düsseldorf entschieden. Die Kündigung sei trotz eines in den Verträgen vereinbarten Kündigungsausschlusses wirksam. Dies ergebe sich daraus, dass die Verträge den jungen Maler – unter anderem wegen ihrer langen Laufzeit – in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigten.
Seit 2017 waren Löwentraut und die Düsseldorfer Galerie über mehrere langfristige Galerie- und Kooperationsverträge miteinander verbunden. Die Laufzeit betrug zehn Jahre. Die Kunstfreiheit sah das LG aber auch durch eine andere Regelung in Gefahr: Die Verträge verpflichteten Löwentraut, pro Jahr eine bestimmte Anzahl an Kunstwerken auf Leinwand zu erschaffen. Dies begrenze seine Möglichkeiten, sich als junger Künstler auch in anderer Form auszuprobieren und seiner Kunst Ausdruck zu verleihen.
Mit dem Teilurteil verpflichtete das LG die Galerie, an Löwentraut bestimmte Kunstwerke herausgeben und ihm Auskunft zu sämtlichen Veräußerungen seiner Kunstwerke zu erteilen. Zugleich muss auch Löwentraut der Galerie Auskunft über die Verkäufe von Kunstwerken während der Vertragslaufzeit erteilen. Die Galerie muss ihm zudem einen Restbetrag von rund 285.000 Euro zahlen, der nach Abzug eigener Ansprüche gegen den Maler noch offen sei. Weitere wechselseitige Zahlungsansprüche könnten gegebenenfalls nach Auskunftserteilung geltend gemacht werden.
Das Teilurteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können Berufung einlegen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2024, 15 O 82/22, nicht rechtskräftig