22.01.2024
Es regnet Bienenwachs: Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus
Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.
Ein junges Paar betrieb eine Hobby-Imkerei. An einem Frühjahrstag im Garten erhitzte es Bienenwachs in einem Druckbehälter. Beim Öffnen des Deckels spritzte eine meterhohe Fontäne in die Luft – auf das Grundstück der Nachbarn und dort auf den im Vorjahr fertiggestellten Neubau.
Die Nachbarn forderten von dem Paar Schadensersatz. Dieses wollte nicht zahlen. Man habe nicht vorsätzlich gehandelt und auch nichts falsch gemacht. Für Zufall und höhere Gewalt sei es nicht verantwortlich.
Das Paar müsse für den Schaden aufkommen, entschied das LG Lübeck. Für eine Haftung für Schäden reiche schon, dass sie in einem Wohngebiet überhaupt mit heißem Bienenwachs im Garten hantiert hätten. Auch sei bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen, dass der Druckbehälter nicht sachgemäß geöffnet wurde. Andere Ursachen seien nicht ersichtlich.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.12.2023, 10 O 421/20, rechtskräftig