17.01.2024
Bürokratie: Bundessteuerberaterkammer fordert umgehenden Abbau
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert die Bundesregierung auf, Nachbesserungen am jüngst vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorzunehmen. Wolle sie einen "Bürokratie-Burn-Out" in Deutschland wirklich beenden, müsse hier dringend nachgelegt werden.
Der am 11.01.2024 vorgelegte Referentenentwurf ist laut BStBK das Ergebnis einer umfassenden Verbändeabfrage. BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung. "Bürokratieabbau ist Wachstum zum Nulltarif. Gerade der Mittelstand leidet enorm unter den oftmals unnötig komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Im Steuerrecht wäre es dringend Zeit für mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit."
Anlässlich der Verbändeabfrage habe die BStBK unter anderem eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess gefordert. Diese Maßnahmen seien in den vorliegenden Referentenentwurf nicht aufgenommen worden.
"In steuerrechtlicher Hinsicht enttäuscht der Referentenentwurf, da lediglich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt wird", zeigt sich Schwab enttäuscht. Das Steuerrecht habe noch deutlich mehr Vereinfachungspotential.
Die BStBK rechnet mit steigenden Bürokratielasten durch die globale Mindestbesteuerung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die geplanten nationalen Meldepflichten. Gerade vor diesem Hintergrund sei ein weiterer Bürokratieabbau in Deutschland erforderlich.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 16.01.2024