12.01.2024
Grundsteuer: Weitere Musterklagen
Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von beiden Verbänden unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund ihr Engagement fort, wie der BdSt Rheinland-Pfalz meldet.
Das Aktenzeichen lauteten beim Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg 3 K 3142/23, beim FG Rheinland-Pfalz 4 K 1205/23, beim FG Köln 4 K 2189/23 und beiM FG Düsseldorf 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr.
Darüber hinaus unterstützten beide Verbände inzwischen ein Beschwerdeverfahren als Musterverfahren, in dem das FG Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im Jahr 2023 noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren seien nun beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des FG Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen laut BdSt II B 79/23 und II B 78/23.
Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem BFH richteten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war laut BdSt notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hatte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer solle aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden.
BdSt und Haus & Grund hielten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützten das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom BVerfG erneut prüfen zu lassen. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussten die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai H. Warnecke.
Mit ihren Musterklagen lassen der BdSt und Haus & Grund prüfen, ob die Neu-Bewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer könnten sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibe das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.
Grundsätzlich gilt laut BdSt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 01.01.2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekanntgegebenen Werte müssten die Eigentümer zunächst zahlen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 11.04.2023