10.01.2024
Postrecht: Soll modernisiert werden
Die Bundesregierung will das Postrecht modernisieren. Ziel sei eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen – in der Stadt und auf dem Land, sagte Bundesminister Robert Habeck (Bündnisgrüne) nach dem Beschluss eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundeskabinett.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die postalische Grundversorgung, also der so genannte Universaldienst an sechs Tagen in der Woche, ausreichend und stabil finanziert werden kann. Gleichzeitig sollen die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden. Beides ist laut Bundesregierung angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund sollen die Brieflaufzeiten angemessen verlängert werden.
Aktuell müssten Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Künftig müssten Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich nach Angaben der Bundesregierung also um einen Tag. Dafür sei am vierten Tag die Zustellung quasi sicher.
Zudem soll der Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen gestärkt werden. Wettbewerbern der Deutschen Post soll ein besserer Marktzugang ermöglicht werden. Dieser soll zukünftig allerdings daran gekoppelt werden, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße könne so wirksam vorgegangen werden, so die Regierung – auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur.
Außerdem rücke das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzer beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung sind.
Bundesregierung, PM vom 09.01.2024