09.01.2024
Steuerlast: Sinkt in 2024
In 2024 kommen mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz mehrere gesetzliche Maßnahmen, die die Steuerlast der Bürger mindern. Hierauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hin.
Der Grundfreibetrag erhöhe sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöhe sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Beispielhaft werde dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spare jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern.
Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage würden sich laut Ministerium von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung erhöhen. Zudem seien Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.
Beispielhaft wirkten sich die Neuregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher habe kein Anspruch auf eine staatliche Förderung bestanden. Nun könnten die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen.
Darüber hinaus sind laut Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (so genannte Dezemberhilfe) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 27.12.2023