14.12.2023
Weihnachtsfrieden: Auch in Hessen
Auch die hessischen Finanzämter achten 2023 auf den Weihnachtsfrieden. Dies gelte insbesondere, weil 2023 ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderungen gewesen sei, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).
Die Hessische Steuerverwaltung trage dem besonderen Charakter der Feiertage durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Die Finanzämter sähen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich davon ab, für die Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie würden keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen und keine Außenprüfungshandlungen vornehmen. In Steuer- und Bußgeldverfahren würden die Finanzämter die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben, Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zustellen und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Finanzministerium Hessen, PM vom 11.12.2023