14.12.2023
Sarg abgestürzt: Witwe muss Beerdigung dennoch voll bezahlen
Weil bei der Beerdigung ihres Mannes der Sarg abgestürzt war, zahlte eine Witwe die Bestattungskosten nicht voll. Das Bestattungsunternehmen klagte – und bekam Recht. Das Amtsgericht (AG) Ansbach verurteilte die Frau zur Zahlung noch ausstehender rund 2.315 Euro.
Beim Herabsenken des Sarges hatte einer der Träger den Gurt losgelassen. Der Sarg stürzte in das 2,20 Meter tiefe Grab. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den Verstorbenen frei.
Zur Frage, wie es zum Absturz des Sarges kommen konnte, gab es vor Gericht unterschiedliche Darstellungen. Nach Ansicht der Witwe waren die vom Totengräber zur Verfügung gestellten Tragegurte zu rutschig. Das Bestattungsunternehmen vermutete den Fehler bei den Sargträgern, bei denen es sich um ehemalige Kollegen des Verstorbenen handelte.
Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das AG Ansbach zu dem Ergebnis, dass das Bestattungsunternehmen den Absturz nicht verschuldet hat. Die verwendeten Gurte seien zuvor schon erfolgreich bei anderen Bestattungen eingesetzt worden. Nachdem die Sargträger nicht vom Bestatter gestellt wurden, hafte dieser auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte durch diese. Ein Anspruch auf Minderung habe daher nicht bestanden.
Die Witwe legte gegen die Entscheidung zunächst Berufung ein. Auf einen entsprechenden Hinweis des Landgerichts hin nahm sie die Berufung jedoch wieder zurück. Das Urteil des AG ist damit rechtskräftig.
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 28.03.2023, 3 C 1300/21, rechtskräftig