06.12.2023
Besteuerung multinationaler Konzerne: ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung der OECD
Die Podiumsteilnehmer einer Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung für die Besteuerung multinationaler Konzerne zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit. Die Einführung einer Digitalsteuer scheine aufgrund des Zögerns der USA dagegen noch in weiter Ferne.
Vor mehr als zwei Jahren hätten 140 Länder die Vereinbarung der OECD/G20 zum so genannten Zwei-Säulen-Modell der Besteuerung multinationaler Unternehmen unterzeichnet. Jedoch erweise sich der Weg zur Umsetzung der Vereinbarung durch die unterzeichneten Länder als holprig, so der DStV.
Mit ihrer Konferenz "From agreement to implementation: Where do we stand with the Two-Pillar-Solution? " wollte die ETAF (European Tax Advisers Federation) als europäischer Dachverband des DStV den aktuellen Umsetzungsstand näher beleuchten. Die über 500 Anmeldungen der überwiegend online zugeschalteten Teilnehmer machten aus Sicht des DStV deutlich, dass an dem Thema Interesse besteht.
Mit einem Rückblick auf die Anfänge des Rechtsrahmens zu BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch multinationale Konzerne, habe ETAF-Präsident Philippe Arraou die Konferenz eröffnet. Dabei habe er erläutert, dass Säule 1 eine teilweise Umverteilung von Besteuerungsrechten, insbesondere digitaler Geschäftsmodelle, hin zu den Marktstaaten vorsieht. Mittels Säule 2 solle durch die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 Prozent der steuerliche Gestaltungsspielraum so genannte MNE (multinational Enterprises) eingeschränkt werden.
Die anschließende Podiumsdiskussion setzte sich laut DStV aus Vertretern der EU-Kommission, der OECD, des Rats der EU, des EU Tax Observatory und der Expertengruppe zur Umsetzung von Säule 2 der österreichischen Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zusammen.
Dabei sei betont worden, dass die bisherigen 55 Länder, die die Umsetzung der globalen Mindesteuer (Säule 2) vorantreiben, zwar eine ordentliche Grundlage bildeten, dass man allerdings hoffe, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren noch erheblich steigern werde. Zu den 55 Ländern gehörten auch die 27 EU-Mitgliedstaaten, die die entsprechende EU-Richtlinie bis zum 31.12.2023 in nationales Recht umsetzen müssen. Zudem sei auch auf die wichtige Rolle der EU-Kommission eingegangen worden, ohne deren Richtlinienvorschlag sicherlich nicht alle 27 Staaten der EU die Mindeststeuer umgesetzt hätten.
Von einer Einigung der Staatengemeinschaft könne in Bezug auf Säule 1 dagegen nicht gesprochen werden, so der DStV. Die Podiumsteilnehmer hätten auch deutlich gemacht, dass aufgrund der festgelegten Schwellenwerte derzeit faktisch nur circa 100 Konzernunternehmen von Säule 1 betroffen wären. Da allein die Hälfte davon ihren Sitz in den USA und rund 30 in China hätten, wäre eine Umsetzung ohne diese Staaten nicht sinnvoll. Aus diesem Grund plane die EU-Kommission hierzu derzeit keinen Richtlinienvorschlag.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.12.2023