05.12.2023
One-Stop-Shop: Erhöhte Bearbeitungszeit
Im Bereich One-Stop-Shop (OSS) besteht derzeit ein erhöhtes Anfrageaufkommen. Daher könne die Bearbeitung elektronischer Anfragen, die dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Kontaktformular oder per E-Mail zugehen, mehr als vier Wochen in Anspruch nehmen, so das Amt
Wer einen Einspruch eingelegt habe, erhalte in Kürze eine Bestätigung, dass der Einspruch eingegangen ist.
Das BZSt bittet darum, von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Ebenfalls sollte von Rückfragen und Mehrfachanfragen zu bereits gestellten Anfragen abgesehen werden. Bei vielen Fragen helfe auch ViOlA, der BZSt-Chatbot, weiter.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 04.12.2023