05.12.2023
Lebenslängliche Nutzungen oder Leistungen: Bewertung für Stichtage ab 01.01.2024 bekannt gegeben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt mit einem aktuellen Schreiben gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 Bewertungsgesetz die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 25.07.2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2024 anzuwenden sind.
Das BMF-Schreiben nebst Anlage ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 01.12.2023, IV D 4 - S 3104/19/10001 :009