04.12.2023
Digitalisierung der Justiz: Steuerberaterkammer für technologieoffene Gesetze
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) unterstützt das Ziel eines geplanten Gesetzes, die Digitalisierung der Justiz mittels Anpassung der Verfahrensordnungen weiter zu fördern. Der gezielte Einsatz digitaler Technologie könne dazu beitragen, die demografische Entwicklung abzufedern sowie das Funktionieren und die Akzeptanz von Justiz und Verwaltung auch in Zeiten einer sich verändernden Gesellschaft zu gewährleisten, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz.
Positiv bewertet die BStBK deshalb die Ausweitung des Schriftformersatzes, da gerade bei Übersendung von Dokumenten über einen vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis die Funktionen der Schriftform auch im Rahmen zunehmender Digitalisierung gewahrt würden.
Durch den Betrieb der Steuerberaterplattform und des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) unterstütze die BStBK ihrerseits die weiter fortschreitende Digitalisierung der Justiz und der öffentlichen Verwaltung. Damit stehe für Steuerberater ein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis zur Verfügung. Mit der Steuerberaterplattform und dem beSt sei dem Berufsstand der Steuerberater die digitale Infrastruktur bereitgestellt worden, die dieser benötigt, um seine besondere Rolle als Organ der Steuerrechtspflege effektiv auszufüllen sowie diese rechtssicher, für alle Partner erkennbar und nachvollziehbar nachzuweisen.
Die Steuerberaterplattform ermögliche dem Berufsträger den Zugang zu Diensten des elektronischen Rechtsverkehrs sowie perspektivisch auch zu Diensten der Wirtschaft im Auftrag seines Mandanten. Dabei könne er bei allen Diensten dasselbe Authentisierungsmedium, den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, verwenden (Single-SignOn) und verknüpfe dabei die persönliche, digitale Identität mit dem Berufsträgerattribut aus dem Berufsregister.
Essentiell dafür sei unter anderem die Schaffung einer Identitätsföderation zwischen Steuerberaterplattform und Organisationskonto, um Identitätsinformationen auszutauschen. Anderenfalls gelinge es dem Berufsstand nicht, über das Organisationskonto beispielsweise den Nachweis der Vollmacht oder der Berufsträgereigenschaft zu erbringen, so die BStBK.
Sie begrüße daher die Bestrebung, auch die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
im Hinblick auf die weitere Digitalisierung der Justiz zu überarbeiten und für neue Technologien zu öffnen.
Jedoch schreite die technische Entwicklung gerade im IT-Sektor in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit voran. Gleichzeitig stellten neue Technologien den Gesetzgeber vor die Herausforderung, die Gesetzgebung an diese neuen Technologien anzupassen beziehungsweise mit der fortschreitenden Entwicklung Schritt zu halten.
Die BStBK hält es daher für besonders wichtig, Gesetzesvorhaben so zu gestalten, dass diese technologieoffen bleiben und nicht nur den aktuellen Stand der Technik abbilden, sondern auch der fortschreitenden technischen Entwicklung Raum lassen. Die Steuerberaterkammer tritt dafür ein, sich nicht auf ein bestimmtes Verfahren für den elektronischen Zugang zu Justiz und Verwaltung festzulegen, sondern es den Beteiligten von Verfahren zu ermöglichen, dynamisch und innovativ auf neue Technologien zu reagieren.
Um eine hohe Akzeptanz zu gewährleisten, müsse weiterhin die Interoperabilität mit anderen Diensten in der EU sichergestellt werden. Aktuelle Vorhaben der EU für eine europäische digitale Identität müssten daher in aktuellen Gesetzesvorhaben bereits antizipiert werden, um zukünftig den Gesetzgebungsaufwand zu verringern und widerstreitende Normgebung auf EU- und Bundesebene zu verringern.
Die ausführliche Stellungnahme der Steuerberaterkammer kann auf ihren Seiten (www.bstbk.de) nachgelesen werden.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 28.11.2023