01.12.2023
Bundesregierung informiert: Neuregelungen im Dezember
Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die im Dezember in Kraft treten. Das Bundeskartellamt könne zukünftig noch besser dort eingreifen, wo fairer Wettbewerb nicht funktioniert. Außerdem seien Energieeffizienzziele festgelegt worden, um die Klimaziele zu erreichen. Und es werde einfacher, ausländische Pflegehilfskräfte zu beschäftigen.
Die öffentliche Hand werde Vorbild beim Energiesparen: Bis 2045 müsse der Energieverbrauch in Deutschland um 45 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Das Energieeffizienz-Gesetz verpflichte Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen mehr Energie zu sparen.
Weiter sei das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung novelliert worden. Das Bundeskartellamt könne nun stillschweigende Abstimmungen großer Anbieter am Markt besser bekämpfen und in extremen Fällen marktmächtige Unternehmen sogar entflechten.
Ausländische Fachkräfte könnten nun leichter nach Deutschland einwandern. Mit der so genannten Anerkennungspartnerschaft könnten Unternehmen ausländische Arbeitskräfte dabei unterstützen, ihre im Heimatland erworbenen Abschlüsse anerkennen zu lassen. Zudem öffne sich der Arbeitsmarkt erstmalig für ausländische Pflegehilfskräfte.
Neu sei auch, dass es nun Nährwertangaben bei Wein und Sekt gibt. Bisher hätten Verbraucher den Angaben auf dem Etikett in der Regel nicht entnehmen können, was genau und wie viele Kalorien Wein und Sekt enthalten. Ab 08.12.2023 gilt laut Regierung auch hier eine Nachweispflicht über Zutaten, Nährwertangaben und Allergene.
Bundesregierung, Mitteilung vom 30.11.2023