06.09.2023
Grundsteuer: Steuerzahlerbund erhebt Untätigkeitsklage wegen unbearbeiteter Einsprüche
Wer gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegt, erhält oftmals keine Antwort – denn die Finanzämter bearbeiteten die Einsprüche oft einfach nicht, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen. Die Einsprüche liefen einfach ins Leere. Hiergegen gehe der BdSt Deutschland jetzt gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus & Grund mit einer Untätigkeitsklage vor.
Es gehe um Millionen Einsprüche, unterstreicht der BdSt. Die Finanzämter blockierten damit effektiven Rechtsschutz. Denn ohne Einspruchsentscheidung bestehe normalerweise keine Klagemöglichkeit, so Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. "Der Einspruch führt zwar dazu, dass Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid nicht rechtskräftig werden. Trotzdem werden sie die Grundlage des Grundsteuerbescheides für 2025 werden."
BdSt und Haus & Grund würden nun in zunächst vier Musterfällen gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen, so der BdSt Nordrhein-Westfalen. Es handele sich um Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei den Musterklagen bestünden nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell werde in insgesamt elf Bundesländern angewandt.
"Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen", betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. "Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird", erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Denn nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 05.09.2023