31.08.2023
Gesetzliche Neuregelungen im September 2023: Auto online zulassen und losfahren
Ab dem 01.09.2023 können Kfz digital zugelassen werden – und dann sofort auf die Straße. Außerdem wird ein Tierhaltungskennzeichen eingeführt. Für Batterien gelten künftig strengere Regeln, Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben im Notfall Energietransporte auf der Schiene weiter Vorrang. Dies meldet die Bundesregierung.
Ab September können Kfz sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid.
Öffentliche Aufträge werden zukünftig in elektronischen Standardformularen digital bekanntgegeben. Die "eForms-Bekanntmachungen" sollen die Ausschreibungssuche für die Unternehmen vereinfachen. Die entsprechende Verordnung ist am 24.08.2023 in Kraft getreten.
Um die Energieversorgung zu sichern, können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wird bis zum 31.03.2024 verlängert.
Die Bundesregierung will der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar 2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab dem 01.09.2023 können nur noch private Käufer den Umweltbonus beantragen.
Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist zunächst freiwillig. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird es verpflichtend. Zunächst gelten die Vorschriften für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Tierarten sollen folgen.
Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 01.01.2024 bis zum siebten Bebrütungstag gestattet, männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am 24.09.2023 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass dies künftig bis zum zwölften Bebrütungstag möglich ist. Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein.
Batterien sollen nachhaltiger werden. Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die bereits am 17.08.2023 in Kraft getreten ist. Erstmals wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen gedacht und geregelt. Ab 2024 ist vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.
Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab dem 01.09.2023 gilt das Produktionsverbot auch für Halogen-Pins, die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.
Bundesregierung, PM vom 29.08.2023