30.08.2023
Zoll: Warnt vor Betrug
Der Zoll warnt eindringlich vor Betrug. Bürger meldeten ihm immer wieder, Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben, die angeblich von Zollbehörden oder von Paketdienstleistern (zum Beispiel DHL) stammen sollen.
Zuweilen werde in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch würden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt.
Bei solchen Aufforderungen handele es sich immer um Fälschungen, betont der Zoll. Aber auch schon geringe Geldforderungen, zum Beispiel per Telefon, SMS, E-Mail sollten immer kritisch betrachtet und nachfolgende Hilfestellungen beachtet werden.
Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide seien an folgenden Merkmalen erkennbar, so der Zoll:
Zahlungen von Zöllen und Steuern seien ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der Deutschen Bundesbank zu leisten. Der Zoll unterhalte keine Konten bei anderen Banken. Konten bei der Deutschen Bundesbank hätten alle eine deutsche IBAN, die mit DE beginnt. Der Zoll unterhalte insbesondere keine Konten bei ausländischen Banken, bei denen die IBAN nicht mit DE beginnt. Werde daher zu Zahlungen auf Konten aufgefordert, die nicht bei der Deutschen Bundesbank oder gar bei einer ausländischen Bank bestehen, handele es sich bei dem Bescheid mit Sicherheit um eine Fälschung.
Zahlungen in Kryptowährung oder anderen Währungen als Euro verlange die Zollverwaltung nie.
Der Zoll fordere auch niemals zur Zahlung über einen Prepaid-Zahlungsdienstleister auf. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Zudem würden auch keine Zahlungen bei der Zustellung per Nachnahme eingefordert.
Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen würden vom Zoll niemals telefonisch, per E-Mail, per SMS oder Ähnlichem zugestellt, sondern aufgrund der Formvorschriften per Briefpost. Etwas anderes gilt laut Zoll nur dann, wenn eigeninitiativ einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich auf offiziellem Vordruck zugestimmt wurde oder wenn man an einem elektronischen Verfahren wie zu Beispiel ATLAS teilnehme.
Die gefälschten Bescheide seien oftmals in schlechtem Deutsch abgefasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Bescheide der deutschen Zollverwaltung ergingen immer in deutscher Sprache.
Echte Bescheide trügen immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.
Das Bundesfinanzministerium erlasse selbst keine Bescheide.
Der Zoll werde niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und ein dortiges Formular auszufüllen, geschweige denn Daten zu Onlinebanking oder Kreditkarten anzugeben. Die im Zusammenhang mit dieser aktuellen Betrugsmasche verwendeten Absenderinformationen (zum Beispiel "Landeszolldirektion" oder DHL) seien vorsätzlich irreführend.
Zoll.de, PM vom August 2023