30.08.2023
Kabinettsklausur: 10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland vorgestellt
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnisgrüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) haben bei der Kabinettsklausur in Meseberg 10 Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland vorgestellt. Der Bundesfinanzminister ging in seinem Statement insbesondere auf das Wachstumschancengesetz ein. Dies sei ein wichtiger Baustein für mehr Investitionen, mehr Forschung und weniger Steuerlast.
Der Gesetzentwurf sehe unter anderem eine Investitionsprämie vor, eine gewinnunabhängige steuerliche Investitionszulage für Klimaschutz-Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie solle 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen des Unternehmens betragen. Als Maßnahme zur Verbesserung der Liquidität, insbesondere des Mittelstandes, solle die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre von derzeit 60 auf 80 Prozent angehoben werden. Auch die verbesserten Abschreibungsbedingungen sollen die Liquidität von Unternehmen verbessern. Zudem solle zeitlich befristet die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für so genannte bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt werden, die ab dem 01.10.2023 angeschafft oder hergestellt worden sind. Damit sollen Abschreibungsregeln für nahezu alle Betriebe erleichtert und somit private Investitionen angereizt werden.
Darüber hinaus solle die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung verbessert werden: Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung solle von 60 auf 70 Prozent und der maximale Förderbetrag der Zulage von einer auf drei Millionen Euro, so Lindner. Das Steuersystem solle außerdem an vielen Stellen vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Die Maßnahmen sollen eine steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Höhe von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr entfalten – damit Unternehmen ermutigt werden, in moderne Anlagen und den Standort Deutschland zu investieren.
Weiter vorgesehen seien zur Förderung der Bauwirtschaft erleichterte Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau in Form einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude mit sechs Prozent ab Baubeginn 01.10.2023 (befristet auf sechs Jahre). Die Regel soll dem 10-Punkte-Papier zufolge ab Baubeginn gelten – also auch für Bauvorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, die aber noch nicht begonnen wurden.
Das Wachstumschancen-Gesetz ergänze die bisherigen Maßnahmen zur steuerlichen Unterstützung von KMU, die bereits beschlossen wurden – etwa die Steuererleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und -speichern, sowie vereinfachte Abschreibungsregeln für die Bauwirtschaft, damit der Wohnungsbau erleichtert wird. Diese Maßnahmen hätten zu einer Steuersenkung von sieben Milliarden Euro pro Jahr geführt, so der Bundesfinanzminister abschließend.
Bundesfinanzministerium, PM vom 29.08.2023