22.08.2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Mitarbeiterkapitalbeteiligung vereinfachen
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und unter anderem bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU bringen.
Dazu erklären Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium:
Unternehmen stehen wie nie zuvor im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Um ihre innovativen Ideen und neue Technologien erfolgreich auf den Markt zu bringen, sind Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU in Deutschland jedoch dringend auf engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Mit attraktiven Regelungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärkt das Zukunftsfinanzierungsgesetz die deutsche Wirtschaft im Fachkräftewettbewerb. Beschäftigte können künftig auch finanziell besser an der Entwicklung ihres Unternehmens teilhaben.
Der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro erhöht (§ 3 Nr. 39 EStG) und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gehoben.
Der Freibetrag kann auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden.
Insbesondere wird mit dem Gesetz die sog. Dry-Income-Problematik entschärft. Dazu wird der Anwendungsbereich der Vorschrift zur aufgeschobenen Besteuerung nach § 19a EStG umfassend ausgebaut.
BMJ und BMF, gemeinsame Pressemitteilung vom 16.08.2023