18.08.2023
Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau
Die Bundesregierung hat im Kabinett das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Solarpaket beschlossen. Die Maßnahmen sollen den Ausbau der Photovoltaik vor dem Hintergrund der ambitionierten PV-Ausbauziele bis 2030 beschleunigen.
Das Solarpaket im Überblick
1. PV-Ausbau wird beschleunigt – auf dem Land und in der Stadt
Um das Ziel von 215 GW Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert. Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden eine Vielzahl an bürokratischen Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt.
2. Freifläche: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft
Ein Kern des Pakets liegt darin, dass auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes gewahrt werden. Die Förderung von Solaranlagen soll grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Gleichzeitig wird eine klare Obergrenze definiert, die für einen ausgewogenen Ausgleich der Nutzungen sorgt. Wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt sind, kann das Land diese Flächen zudem für weitere Anlagen wieder schließen. Für die besonderen PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV, wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt, das durch eine schrittweise Erhöhung einen immer größeren Beitrag zum Solarausbau in der Fläche leisten wird. Um den Naturschutz zu stärken, wird die neue Kategorie „Biodiversitäts-PV“ eingeführt und bei Agri-PV-Anlagen werden Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert.
3. Zubau von Aufdach-PV wird durch Bürokratieabbau beschleunigt
Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf Dächern zu erreichen, werden wesentliche Hürden adressiert und abgebaut, die im Austausch mit der Branche im Rahmen eines sog. Praxis-Checks, aber auch im Rahmen einer umfassenden Konsultation mit Verbänden, Zivilgesellschaft, Kommunen zur PV-Strategie und in einer Petition zu Balkon-Solar identifiziert wurden. Ein Fokus sind hierbei die Gewerbedächer: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat wird von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen wird auf den Netzanschluss begrenzt. Für kleine PV-Anlagen werden der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden, aber noch nicht für PV genutzten Gebäuden im Außenbereich wird ermöglicht, ebenso wie das sog. Repowering, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.
4. Mieterstrom und Balkonsolar wird deutlich vereinfacht
Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau. So werden zum einen die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z. B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sog. Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird es ermöglicht, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.
Zum anderen werden die Regeln für Balkonsolar deutlich vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler wird bis dahin vorübergehend geduldet.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Mitteilung vom 16.8.2023