16.08.2023
Mord an 100-Jähriger: Verurteilung der Pflegerin rechtskräftig
Eine 100-jährige Frau aus Frankfurt-Sachsenhausen wurde von ihrer Pflegerin mit einem Kissen in ihrem eigenen Bett erstickt. Die Pflegerin muss dafür nun lebenslang in Haft. Die Verurteilung durch das Landgericht (LG) Frankfurt am Main wegen Mordes ist rechtskräftig.
Die Pflegerin hatte die Seniorin erstickt, um einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu verdecken. Zuvor hatte sie unbemerkt deren Haus- und Wohnungsschlüssel entwendet und sich auf diese Weise widerrechtlich Zutritt zu der Wohnung verschafft.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.08.2023, 2 StR 204/23