09.08.2023
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Kann zu vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis führen
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts (LG) Lüneburg hervor. Darin stellt das Gericht klar, dass die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter gerechtfertigt sein kann.
Der Beschwerdeführer, dem das Amtsgericht (AG) Celle die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vorläufig entzogen hatte, hatte sich gegen diese Entscheidung beschwert – zu Unrecht, wie das LG entschied.
Da der Beschwerdeführer nach den polizeilichen Feststellungen eine Strecke von mehr als sechs Kilometern mit einer Blutalkoholkonzentration von fast 1,5 Promille habe zurücklegen wollen und dabei mit Schlenkbewegungen – zwar auf dem Radweg, allerdings auf der falschen Straßenseite – gefahren sei, bestehe der dringende Tatverdacht einer mindestens fahrlässigen Trunkenheitsfahrt (§ 316 Absatz 2 Strafgesetzbuch), so das LG.
Denn auch beim Führen so genannter Elektrokleinstfahrzeuge gelte die Promillegrenze von 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit. Eine solche Straftat habe in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Hierüber müsse das AG Celle nun noch entscheiden.
Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2023, 111 Qs 42/23,