08.08.2023
Mietpreisbremse: Bundesrat will nachschärfen
Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der so genannten Mietpreisbremse. Sie soll nach dem Willen der Länder auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen gelten. Zudem sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden, wie aus einem Gesetzentwurf der Länderkammer vom 16.06.2023 hervorgeht (BT-Drs. 20/7850).
Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in "Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt" – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht er spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist.
Zur Begründung führt der Bundesrat an, durch die aktuelle Regelung bestehe für Vermieter die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. "Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist", heißt es in dem Entwurf.
Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. "Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt", heißt es in dem Entwurf. Dies habe zur Folge, "dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können".
In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und ein Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. "Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie gegebenenfalls weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen", heißt es in der Stellungnahme.
Deutscher Bundestag, PM vom 07.08.2023