02.08.2023
Niedersachsen: Steuerzahlerbund plant keine Musterklage zu Grundsteuer
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen und Bremen plant keine Musterklage gegen das niedersächsische "Flächen-Lage-Modell" zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Denn beim niedersächsischen Modell überwögen die Vorteile, so der Landesverband.
Niedersachsen habe – anders als andere Bundesländer – bei der Grundsteuerreform von der so genannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und sich mit dem "Flächen-Lage-Modell" auf ein vergleichsweise einfaches und transparentes Berechnungsmodell verständigt, das mit einem möglichst geringen administrativen Aufwand einhergehe, erläutert der BdSt.
Das Modell sei einfach und gut verständlich. Es seien nur wenige Angaben zu machen. Die Berechnung sei kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis nachvollziehbar. Der Aufwand sei – bezogen auf die große Aufgabe, alle Grundstücke neu zu bewerten (3,6 Millionen in Niedersachsen) – minimiert. Es gebe nur noch eine neue Hauptfeststellung. Danach würden nur noch Anpassungen vorgenommen.
Es gebe keine automatischen Wertsteigerungen durch steigende Preise, also keine schleichenden Steuererhöhungen, betont der BdSt.
Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit – derer es zum Erfolg etwaiger Einwendungen gegen die grundlegende Systematik des Gesetzes zwingend bedürfte – würde nach Einschätzung des BdSt – insbesondere mit der aktuellen Regierung –mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Umsetzung des Bundesmodells auch in Niedersachsen führen.
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V., PM vom 28.07.2023