01.08.2023
Mecklenburg-Vorpommern: 96,5 Prozent der Grundsteuererklärungen eingereicht – über 50 Prozent bearbeitet
Am 01.07.2022 begann die Bearbeitungszeit für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Über ein Jahr später sind in Mecklenburg-Vorpommern 680.500 Erklärungen eingegangen. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, entspricht dies einer Eingangsquote von 96,5 Prozent.
Etwa 104.000 Erklärungen davon seien in Papierform eingereicht worden.
Laut Finanzminister Heiko Geue (SPD) haben die Erinnerungsschreiben, die die Finanzämter Anfang Mai 2023 versandt haben, noch einmal für einen deutlichen Anstieg der Abgabequote um sechs Prozent geführt. Rund 40.000 Erklärungen seien daraufhin eingereicht worden. Insgesamt seien bereits über die Hälfte der Erklärungen in den Finanzämtern bearbeitet worden. Dies entspreche etwa 361.100 Bescheiden, die schon erstellt worden seien.
Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen noch nicht eingereicht haben, sollten dies zügig nachholen, rät das Finanzministerium. Bei einer Nichtabgabe liege es im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen wird, um die Feststellung des Grundsteuerwertes sicherzustellen. Zu den möglichen Maßnahmen gehörten die Festsetzung eines Verspätungszuschlages, das Androhen und Festsetzen von Zwangsmaßnahmen, um eine Erklärungsabgabe zu erreichen, sowie die Durchführung einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 26.07.2023