31.07.2023
Nach "Likes" für Internetbeiträge der "Neuen Rechten": Polizeibeamter auf Widerruf durfte entlassen werden
Ein Polizeibeamter darf aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden, wenn er zahlreiche Internetbeiträge der "Neuen Rechten" verfolgte und mehrere von ihnen likte. Eine entsprechende Entscheidung der Polizei Berlin hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulasten eines 21-jährigen Kriminalkommissaranwärters bestätigt.
Die "gelikten" Beiträge hatten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bunderepublik Deutschland enthalten.
Das OVG hat bekräftigt, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten. Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2023, OVG 4 S 11/23, unanfechtbar