26.07.2023
Finanzausgleich: Zwölf Bundesländer mahnen nach Bayerns Verfassungsklage Solidarität an
Bayern hat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Die Finanzminister der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kritisieren dies deutlich und mahnen zur Solidarität.
"Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern soll für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen und verhindern, dass ganze Regionen abgehängt werden", betont Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Bündnisgrüne).
Die genannten Länder seien fest davon überzeugt, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, so das Finanzministerium Niedersachsen. Sie würden dies vor dem BVerfG klar zum Ausdruck bringen und dem bayerischen Antrag gemeinsam entgegentreten. Die genannten Länder prüfen laut Finanzministerium Niedersachsen aktuell die Bildung einer Prozessgemeinschaft. "Die geltenden Regelungen stellen sicher, dass finanzstarke Länder auch nach Durchführung des Finanzausgleichs über eine signifikant höhere Finanzkraft als finanzschwache Länder verfügen. Wir sehen dem Ausgang des verfassungsrechtlichen Verfahrens gelassen entgegen", so Heere.
Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich würden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hätten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt hätten. Diese Reform sei auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden gewesen.
Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 24.07.2023