25.07.2023
Bundeszentralamt für Steuern: Warnt erneut vor Betrugs-E-Mails in seinem Namen
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt in regelmäßigen Abständen vor Betrügern, die versuchen, per E-Mail an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. Jetzt hat es erneut eine solche Warnung ausgesprochen.
Die Betrüger versenden laut BZSt E-Mails mit Titeln wie "Falls die Steuerschuld während der Schonfrist nicht vollständig beglichen wird, erhöht sich der Steuerbetrag auf den vollen Steuersatz von 27.5 Prozent." im Namen der Poststelle des BZSt. Die E-Mails enthielten einen Anhang "Steuerbescheinigung" des Bundesfinanzministeriums. In diesem Anhang forderten die Betrüger über fingierte Steuerbescheinigungen auf Kapitalerträge eine Abgeltungssteuer von einem Prozent, so das BZSt. Zudem werde bei Nicht-Entrichtung mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent gedroht.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren beziehungsweise den Anhang in der E-Mail zu öffnen.
Es weist darauf hin, dass das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zustellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt wurde. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien zudem oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen auch immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 20.07.2023