25.07.2023
Kommunale Verpackungsteuer: Steuerzahlerbund rät ab
In mehreren nordrhein-westfälischen Städten wird die Einführung einer Verpackungsteuer diskutiert. Dies meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen und rät zugleich von einer Realisierung dieser Pläne ab.
Zwar sei die Vermeidung von Abfall sinnvoll und wichtig – sei es aus Umwelt- und Klimaschutzgründen, aus Kostengründen oder wegen eines schöneren Stadtbilds. Ob das mit der kommunalen Verpackungsteuer gewährleistet wird, stellt der BdSt allerdings infrage. So komme eine Studie der Uni Tübingen zu dem Ergebnis, dass sich die öffentliche Abfallmenge seit der Einführung der Verpackungsteuer nicht bemerkbar vermindert hat. Festgestellt worden sei lediglich, dass sich das Angebot von Mehrwegverpackungen erhöht hat. Aber auch Mehrwegverpackungen hätten nicht zwangsläufig eine bessere CO₂-Bilanz oder dienten der Müllvermeidung, gibt der BdSt zu bedenken. Material und Nutzungsdauer spielten dabei eine essenzielle Rolle.
Ende Mai 2023 habe das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Einführung einer Verpackungsteuer prinzipiell rechtmäßig ist. Es habe – anders als die Vorinstanz – den Zweck als örtliche Verbrauchsteuer und Lenkungssteuer anerkannt. Eine ausführliche Urteilsbegründung liege allerdings noch nicht vor. Es könnte zudem das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, so der BdSt Nordrhein-Westfalen. Dieses habe bereits 1998 entschieden, dass eine Verpackungsteuer verfassungswidrig ist und nicht in die kommunale Kompetenz fällt.
Die Frage, ob eine Verpackungsteuer zur generellen, nicht lokal begrenzten Müllvermeidung beiträgt, bezweifelt der BdSt. Hersteller, die aufgrund der Steuer weniger Einwegverpackungen in einer Kommune absetzen, könnten einfach auf andere Kommunen ausweichen, die keine Verpackungsteuer haben. Es drohe ein Flickenteppich, der dem übergeordneten Ziel der Müllvermeidung nicht dienlich sei. Hinzu kämen Standortnachteile und Verwaltungsmehraufwand für diejenigen Betriebe, die in Kommunen mit besagter Steuer liegen.
Zudem seien sowieso schon zielführendere Regelungen auf dem Weg. Im Mai sei das Einwegkunststofffondsgesetz des Bundes zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtline in Kraft getreten. Hiernach würden die Hersteller ab 2024 an den Kosten der Entsorgung von Einwegprodukten beteiligt. Das solle zum einen dem hohen Müllaufkommen entgegenwirken und zum anderen zu einer Entlastung der Reinigungs- und Entsorgungskosten führen. Dies führe sehr wahrscheinlich generell zu einem Rückgang der Einwegprodukte hin zu Mehrwegprodukten, so die Einschätzung des BdSt. Vor diesen Hintergründen sei die Einführung einer kommunalen Verpackungsteuer weder notwendig noch sinnvoll. Sie würde lediglich zu Verwaltungsmehraufwand und zusätzlichen Belastungen von Betrieben und Endverbrauchern führen.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 24.07.2023