21.07.2023
Tonnagebesteuerung: Regierung verweist auf Subventionsbericht und Sondereffekte
In ihrer Antwort (BT-Drs. 20/7714) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/7483) der Fraktion Die Linke zur Besteuerung der Schifffahrtsbranche macht die Bundesregierung keine Angaben über die Zahl der Begünstigten der Tonnagebesteuerung oder die dadurch in den Jahren 2012 bis 2024 zu verzeichnenden Steuermindereinnahmen. Stattdessen verweist sie auf die Subventionsberichte der Bundesregierung.
Aus diesen gehe hervor, wie hoch die Anzahl begünstigter Schiffe sei, ebenso die geschätzte Auswirkung der Tonnagebesteuerung. Der 29. Subventionsbericht werde in Kürze veröffentlicht und enthalte Schätzungen für die Jahre 2021 bis 2024, heißt es in er Antwort zu den pauschalen Besteuerungsmöglichkeiten im internationalen Schiffsverkehr.
Dass die Firmen der Schifffahrtsbranche in den Jahren 2021 und 2022 hohe Gewinne verzeichnet haben, wie es in der Anfrage heißt, aber aufgrund der Tonnagensteuer vergleichsweise geringe Steuern abgeführt haben, führt die Bundesregierung auf Sondereffekte zurück. Ferner verweist sie darauf, dass die Tonnagesteuer in Krisenjahren wie 2009 auch den umgekehrten Effekt haben und zu steuerlichen Verlusten führen könne.
Eine Anpassung der bestehenden Regelungen im Zuge der Einführung der globalen effektiven Mindeststeuer plant die Regierung nicht. Innerhalb der EU wolle sie sich aber für eine vergleichbare Anwendung der Tonnagesteuerregime einsetzen, schreibt sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Bezüglich des Lohnsteuereinbehalts bei Seeleuten und dessen Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verweist die Regierung ebenfalls auf ihre Subventionsberichte sowie auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Genesis-Datenbank, Tabellen-Nummer 73151-0001).
Die Antwort der Bundesregierung enthält ferner detaillierte Daten zum Bestand der Seeschiffe unter deutscher Flagge, zu deren Anteil an der Handelsflotte, zur Entwicklung der Zahl der Beschäftigten auf Kauffahrtsschiffen, zur Einkommensentwicklung von Seeleuten, zu Ausbildungszahlen und zur Anzahl der Unternehmen in der Schifffahrtsbranche.
Deutscher Bundestag, PM vom 19.07.2023