17.07.2023
Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen: Bundesfinanzministerium gibt Entwurf eines Schreibens bekannt
Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k Einkommensteuergesetz) an bestimmte Verbände versandt. Diese haben nun bis zum 10.08.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25.06.2021 eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren.
Der Entwurf des BMF-Schreibens ist als pdf-Datei auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) abrufbar.
Bundesfinanzministerium, PM vom 13.07.2023